Mitglied werden

Mitgliedschaftsbedingungen

Ein Beitritt zum Förderverein ist die Anerkennung der Satzung. Damit ihr wisst, worauf ihr euch einlasst, stehen hier die Punkte, die für eure Mitgliedschaft zählen, in Alltagssprache. Maßgeblich ist immer der Wortlaut der Satzung.

Stand dieser Fassung: 15.09.2026.

Das Wichtigste in Kürze

Beitrag

Der Jahresbeitrag ist frei wählbar, mindestens 18 € und höchstens 300 € im Jahr. Alle Stufen haben dieselben Rechte.

Laufzeit und Verlängerung

Die Mitgliedschaft läuft ein Jahr und verlängert sich, solange niemand kündigt. Der Beitrag wird jährlich im Voraus erhoben.

Fälligkeit

Beim Beitritt wird der volle Jahresbeitrag sofort fällig; das Eintrittsjahr zählt laut Satzung voll. Danach ziehen wir den Beitrag jeweils zum 1. März ein, auch wenn der Beitritt kurz davor lag. Vor jedem Einzug bekommt ihr eine Ankündigung mit Betrag und Datum.

Zahlungsweise

SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte, abgewickelt über Stripe. Das SEPA-Mandat erteilt ihr im Zahlungsschritt bei Stripe; den gesetzlichen Mandatstext zeigt Stripe dort an. Unsere Gläubiger-Identifikationsnummer lautet DE34ZZZ00000466024.

Kündigung

Ein Austritt ist laut Satzung schriftlich bis spätestens sechs Wochen vor Jahresende möglich, also bis zum 19. November. Die Mitgliedschaft endet dann zum 31. Dezember, und der Einzug im folgenden März entfällt. Eine E-Mail an den Verein genügt.

Zuwendungsnachweis

Nach jeder Zahlung schicken wir euch eine Bestätigung per E-Mail. Sie gilt zusammen mit dem Kontoauszug als Nachweis für das Finanzamt (§ 50 Abs. 4 EStDV, Zuwendungen bis 300 €). Deshalb liegt die Obergrenze bei 300 € im Jahr.

Kein Widerrufsrecht

Für den Beitritt zu einem Verein besteht nach herrschender Auffassung kein Widerrufsrecht wie beim Warenkauf. Kündigen könnt ihr trotzdem jederzeit zum nächstmöglichen Termin, siehe oben.

Aus der Satzung

Mit dem Beitritt erkennt ihr die Satzung an. Diese Punkte betreffen eure Mitgliedschaft unmittelbar:

§ 2 Zweck

Der Verein fördert die Belange der gesamten Schülerschaft und Elternschaft der Klosterhofschule Nellingen, besonders durch die Beschaffung von Material und Einrichtungsgegenständen zur Bildungsförderung. Die Beiträge werden ausschließlich dafür verwendet.

§ 4 Mitgliedschaft und Austritt

Mitglied werden kann jede natürliche und juristische Person. Der Austritt erfolgt schriftlich gegenüber dem Vorstand, spätestens sechs Wochen vor Ende des Geschäftsjahres.

§ 5 Beitrag

Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich im Voraus erhoben. Für das Jahr des Eintritts ist der volle Beitrag zu zahlen. Die Höhe des Mindestbeitrags regelt die Beitragsordnung; sie liegt derzeit bei 18 € im Jahr.

§ 13 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

Diese Auszüge geben den Inhalt sinngemäß wieder. Maßgeblich ist der Wortlaut der Satzung; wir schicken sie euch auf Anfrage an info@foerderverein-klosterhofschule.de zu.

Eure Daten

Für die Mitgliedschaft verarbeiten wir Name, E-Mail-Adresse, Anschrift und die Angaben zur Zahlung. Gespeichert werden sie bei unserem Zahlungsdienstleister Stripe, nicht auf dieser Webseite. Was das im Einzelnen bedeutet, steht in der Datenschutzerklärung.

Zur Datenschutzerklärung

Fragen?

Schreibt uns an info@foerderverein-klosterhofschule.de.

Zurück zum Beitritt